Die Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge ist kein Thema, das den Gemeinderat in absehbarer Zeit beschäftigen wird. Die Bahn wollte diese Vorgabe, da der Austausch der Schrankenanlage geplant ist. Es sollen nun zugesteuerte Halbschrankenanlagen kommen, dabei soll die Wartezeit erheblich verkürzt werden.
Die Verwaltung konnte mit den Einwohnern in Hummertsweiler und Enzenweiler öffentlich-rechtliche Vereinbarungen über die Übernahme der privat entstehenden Abwasserbeseitigungsan-lagen abschließen. Das dort anfallende Abwasser wird künftig nach Creglingen abgeleitet. Deshalb wurden auch die Kostensätze in der Vereinbarung mit der Stadt Creglingen angepasst. Der Gemeinde-rat nahm dies zustimmend zur Kenntnis.
Durch einen Vorfall in Mulfingen-Buchenbach, wo bei einem Brand über den Sirenenknopf nur eine kleine Abteilung alarmiert wurde, eine Nachalarmierung anderer Wehren erst spät, fast zu spät erfolgte, hat die Stadtverwaltung Schrozberg die Entfernung aller Feuermeldeknöpfe im Stadtgebiet ver-anlasst. Der Gemeinderat zeigte sich einverstanden.
1998 hat der Gemeinderat eine Richtlinie zur Zulässigkeit von Dachaufbauten beschlossen, nach der grundsätzlich Dachaufbauten bis zu einem Drittel der Gesamtlänge des Hauptdaches zulässig sein sollen, auch wenn ein Bebauungsplan nur 3 m² Ansichtsfläche zulässt. Immer wieder wollten Bauherren, dass von dieser Regelung abgewichen wird, allerdings wurde bisher keinem Vorhaben stattgegeben. Für einen erneut vorliegenden Antrag bestätigte der Gemeinderat die bisher geltenden Richtli-nien.
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