Die bisher geltende Satzung für die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten gilt, bis auf die Änderung aufgrund der Euroumstellung seit dem Jahr 1994 unverändert. Durch die zunehmende Komplexität kommunalpolitischer Themen und der damit verbundenen vermehrten Vor- und Nachbereitungszeit stand in der vergangenen Sitzung eine Anpassung der Entschädigungen auf der Tagesordnung. Eine Umfrage bei den umliegenden Gemeinden ergab auch hier meist eine höhere Entschädigung. Bisher bekamen die Gemeinderäte für jede Sitzung eine Entschädigung von 20 €, diese wurde nun erhöht auf 30 €. 13 € erhielten die Ortschafträte für die Teilnahme an den Ortschaftsratsitzungen – nun wurde eine Entschädigung von 20 € beschlossen. Auch die Entschädigung für andere ehrenamtliche Tätigkeiten, welche bisher nach zeitlicher Inanspruchnahme abgerechnet wurden, wurde erhöht. Äußerungen seitens der Gemeinderäte waren, dass diese Erhöhung der Entschädigungen durchaus gerechtfertigt sei. Kurze Diskussionen gab es über einen Paragraphen, welcher den Ersatz von Auslagen und Verdienstausfällen durch die Entschädigungen nach Durchschnittsätzen ausgleicht. Am Ende wurde mehrheitlich für den von der Verwaltung vorgeschlagen Entwurf gestimmt. Somit gilt die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten vom 24.10.2017 ab dem 01.01.2018.