Erst in Kraft gesetzt und gleich das Änderungsverfahren beschlossen – es war aber verfahrenstechnisch notwendig, dass der Gemeinderat zunächst den noch ausstehenden Beschluss über das In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes „Großes Rotfeld“ in Leuzendorf fasste.
Aufgrund eines Baugesuches, das aufgrund dieser Festsetzungen nicht möglich wäre, soll nun dieser Plan wieder geändert werden. Aus verfahrenstechnischen und rechtlichen Gründen ist das der einfachste Weg, den Bauherrenwünschen nachzukommen.
Der Gemeinderat hat die notwendigen Beschlüsse einstimmig gefasst.